Neue Handgepäck-Bestimmungen

Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge. Bitte beachten Sie, dass sich immer mehr Länder diesen Handgepäck-Bestimmungen anschließen.

Flüssige und gelartige Produkte, wie z. B. Pflege- und Kosmetik- artikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel ( z. B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
  • Je ein Beutel pro Person
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.

Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Skywings Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.

In immer mehr Ländern weltweit beispielsweise die USA, Japan und Korea gelten ähnliche Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich daher vor Ihrer Flugreise auf der Webseite des entsprechenden Flughafens, welche Bestimmungen an Ihrem Abflughafen gelten.

Für die Mitnahme von flüssigen bzw. gelartigen Duty Free Artikeln im Handgepäck gelten ebenfalls spezielle Bestimmungen, abhängig vom Reiseziel. Bitte erfragen Sie diese vor Ort an der Verkaufsstelle.

Wir haben keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten unsere Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.

 

Diese Gegenstände dürfen Sie nicht mitnehmen

Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:

  • Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
  • Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
  • Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
  • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
  • Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
  • Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
  • Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
  • Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
  • Radioaktive Stoffe und Gegenstände
  • Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
  • Stark magnetische Materialien

Feuerzeuge

Die Mitnahme eines Feuerzeugs ist gestattet, wenn es

  • für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist
  • mit dem Brennstoff Flüssiggas, das vollständig absorbiert ist, befüllt ist

Verboten ist die Mitnahme von:

  • allen Feuerzeugen im aufgegebenen Gepäck
  • sogenannten Zippo-Feuerzeugen
  • mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllten Feuerzeugen
  • Feuerzeugbenzin
  • Nachfüllpatronen

Munition

Bezüglich der Mitnahme von Munition gelten besondere Bestimmungen, die Sie in jedem Skywings Verkaufsbüro erfahren können.

 

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